Wer entscheidet, ob ein Gebäude nachhaltig ist?
Wer entscheidet, ob ein Gebäude nachhaltig ist?
Der Gebäudesektor ist weltweit für ein Viertel der CO₂-Emissionen verantwortlich. Um dem entgegenzuwirken, wird es zunehmend wichtiger, bereits bei der Planung und Realisierung eines Gebäudes auf Nachhaltigkeit zu achten. Doch wer legt eigentlich fest, ob ein Gebäude nachhaltig ist – und mit welchen Methoden?
In Österreich gibt es mehrere Institutionen, die Gebäude zertifizieren, zum Beispiel die ÖGNI (nach dem DGNB-Standard), die ÖGNB oder klimaaktiv. Diese Stellen vergeben anhand eines Maßnahmenkatalogs Punkte und stufen das Gebäude je nach Erfüllungsgrad in eine entsprechende Kategorie ein. Je besser die Bewertung, desto nachhaltiger das Gebäude.
Das DGNB-System wird von der ÖGNI folgendermaßen beschrieben:
„Um nachhaltiges Bauen planbar, bewertbar und messbar zu machen, hat die DGNB ein Zertifizierungssystem entwickelt, das als Planungs- und Optimierungsinstrument allen am Bau Beteiligten hilft, eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsqualität umzusetzen. Für verschiedene Gebäudetypen werden unterschiedliche Zertifizierungskriterien individuell angewendet, um nachhaltiges Bauen zu bewerten.“
Im internationalen Vergleich gibt es eine Reihe bedeutender Zertifizierungssysteme, darunter LEED (Leadership in Energy and Environmental Design – USA), das weltweit am häufigsten genutzte System, oder BREEAM (Großbritannien). Diese Systeme funktionieren ähnlich wie die österreichischen und europäischen Modelle: Für unterschiedliche Nachhaltigkeitskriterien werden Punkte vergeben. Die Projekte durchlaufen einen Zertifizierungsprozess und werden einer erreichten Kategorie zugeordnet.
Mit dem Green Deal der EU-Kommission wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, das die EU bis 2050 klimaneutral machen soll. 2019 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine verbindliche Definition für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten und Investitionen. In der EU-Taxonomie-Verordnung, einem Klassifikationssystem für nachhaltige und weniger nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten, wurden Kriterien für Umweltziele erarbeitet und veröffentlicht. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen eine wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig gilt.
Nicht zuletzt soll im Jahr 2027 die neue OIB-Richtlinie 7 zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen veröffentlicht werden. Diese wird von einem Fachbeirat aus Experten der Bundesländer erarbeitet und enthält Vorgaben zur Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit von Gebäuden und Bauteilen, zur Lebensdauer von Bauwerken sowie zur Verwendung umweltfreundlicher und sekundärer Baustoffe.