Oft kommt es in der Praxis und in der Kommunikation mit Laien zu Missverständnissen, wenn es um den Begriff der Baukosten geht. Die reinen Baukosten eines Projektes umfassen die Bereiche Rohbau, Ausbau und Technik zuzüglich der Kosten für die Aufschließung und die Freiraumgestaltung. Zu den Gesamtkosten werden jedoch noch Kosten für Grundstück und Planungsleistungen addiert. Die gesamten Projektkosten lassen sich gemäß „ÖNORM B 1801-1 Bauprojekt und Objektmanagement“ in folgende Punkte gliedern:
Bauwerkskosten (BWK):
Die Bauwerkskosten enthalten sämtliche Kosten, die für das Gebäude an sich anfallen. Dies beinhaltet z.B. auch die haustechnischen Anlagen, die Elektroinstallationen und die Aufzugsanlagen. Die Kostengruppen der Bauwerkskosten bilden die wesentliche Grundlage für die Kostenermittlung.
Baukosten (BAK): BWK zzgl.:
Die Baukosten umfassen alle Kosten, die das Bauwerk selbst und die Funktionen eines Objektes betreffen. Zu den reinen Kosten des Bauwerks kommen die Kosten für den Freiraum und eventuelle Einrichtung hinzu.
Errichtungskosten (ERK): BAK zzgl.:
Die Errichtungskosten beinhalten sämtliche Kosten für die Planung und Errichtung des Bauwerks, jedoch ohne Grundstück. Hier sind auch die Kosten für den Architekten und erforderlichen Fachplanern berücksichtigt. Außerdem fallen unter die Errichtungskosten die Gebühren für Kanal- und Wasseranschluss sowie Finanzierung und Versicherung.
Gesamtkosten (GEK): ERK zzgl.:
Die Gesamtkosten sind die tatsächlich anfallenden Kosten für ein geplantes Bauvorhaben. Sie beinhalten auch die Kosten für den Erwerb des Grundstücks.
Wird demnach von Baukosten gesprochen, ist bei der Errichtung eines Bauwerks mit zusätzlichen Kosten für die Planung und für den Baugrund zu rechnen. Hier gilt es vorab um Klarheit der Begrifflichkeiten zu sorgen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.