113 Architektur Fragen - Was ist der Generalunternehmer Zuschlag?
Was ist der Generalunternehmer Zuschlag?
Für die Umsetzung eines Bauvorhabens gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Beauftragung. Bei der Einzelbeauftragung werden die jeweiligen Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes eingeladen, und der Bauherr kann den Bestbieter auswählen. Dies ist relativ zeitaufwändig, kann aber im Idealfall die Baukosten etwas geringer halten.
Alternativ besteht die Möglichkeit sich eines Generalunternehmers zu bedienen. Dieser wird mittels Werkvertrags für die Errichtung eines Bauwerkes beauftragt und ist als Auftragnehmer für die Ausführung alleinverantwortlich, trägt sämtliche Risiken und Gewährleistungsansprüche und vergibt einzelne Gewerke an Subfirmen. In der Regel handelt es sich bei den ausgelagerten Leistungen um Haustechnik, Elektrik, Maler, Bodenleger etc., um nur ein paar Beispiele zu nennen. Für diese zusätzliche Arbeit und Koordination gebührt ihm ein entsprechender Zuschlag.
Der Hauptauftragnehmer kalkuliert für die Koordination und Sicherstellung eines reibungslosen und termingerechten Bauablaufs den Generalunternehmer-Zuschlag ein und verrechnet diesen an den Bauherrn weiter. Der Zuschlag liegt üblicherweise im Bereich zwischen 10-15%.
Zusätzlich zur Koordination trägt der Generalunternehmer auch die Verantwortung und sämtliche Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Subunternehmerausfälle, etc.) welche in diesem Zuschlag abgegolten werden. Für den Bauherrn bringt dies den Vorteil, dass er nur einen Ansprechpartner von Vertragsverhandlung bis zur Schlussrechnung und Mängelbehebung hat. Die Koordinierungsarbeiten und somit Schnittstellen- und Terminrisiken etc. werden auslagert und der eigene Aufwand wird minimiert.