113 Architektur Fragen – Was ist ein Bauplatz?
Was ist ein Bauplatz? (Autor: Karin Rezar)
Ein Bauplatz ist eine bebaubare Grundfläche, die von einer Behörde als solche anerkannt wird. Je nachdem, in welchem Bundesland man sich befindet, gibt es unterschiedliche Verfahren nach welchen ein Bauplatz geschaffen wird und verschiedene Eigenschaften, welche ein Bauplatz erfüllen muss.Nach Wiener Bauordnung gibt es 3 Arten von bebaubaren Flächen bei den unterschieden werden muss. Je nachdem, welche Flächenwidmung ihnen zugrunde liegt, werden diese unterschiedlich benannt und definiert.
- Bauplatz- Baulos
- Kleingarten
Bei einem Bauplatz handelt es sich um eine bebaubare Fläche. Ausgenommen hiervon ist das Baugelände in Gartensiedlungsgebieten, welche mit einem behördlichen Bescheid (MA 64, MA 37) als solche genehmigt werden. Bei einem Baugrundstück in einem Gartensiedlungsgebiet spricht man von einem Baulos. Will man in einem Wohngebiet, gemischtem Baugebiet oder Industriegebiet ein Gebäude errichten, so benötigt man einen bewilligten Bauplatz. Sofern es noch keinen Bauplatz gibt, muss dieser vor Erteilung der Baubewilligung geschaffen werden. Sind Grundabteilungen erforderlich, beispielsweise wenn Grundflächen ins öffentliche Gut abzutreten sind, so ist deren Bewilligung Voraussetzung für die Baugenehmigung.
Des Weiteren muss jeder Bauplatz, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll über eine Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser verfügen. Außerdem muss die Beseitigung der Abwässer gesichert sein. Wie in Wien kann beispielsweise auch in Vorarlberg oder Kärnten im Zuge des Baubewilligungsverfahrens ein Bauplatz geschaffen werden. In Niederösterreich oder auch in Oberösterreich wird im Zuge eines eigenen Verfahrens entschieden, ob ein Grundstück als Bauplatz geeignet ist. Es bestehen vielfältige Unterschiede in der Beschaffenheit von Bauplätzen. In Wien ist es möglich, dass sich ein Bauplatz über mehrere Grundstücke erstreckt. In Niederösterreich hingegen nicht. Voraussetzung eines Bauplatzes über mehrere Grundstücke in Wien ist lediglich, dass die Grundstücke in einer Einlagezahl liegen. Andersrum ist es in Niederösterreich zulässig, sogenannte „Servitutsbauplätze“ zu schaffen. Hierbei handelt es sich um bebaubare Grundflächen im Bauland, welche über keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Verkehrsfläche verfügen. Voraussetzung für die Schaffung eines derartigen Bauplatzes, ist ein grundbücherlich gesichertes Fahr- und Leitungsrecht. In Wien hingegen müssen Bauplätze, direkt oder über eine Fahne an eine öffentliche Verkehrsfläche angeschlossen sein.
Auch wenn jedes Bundesland auf seine Eigenheiten eingeht und seinen eigenen Vorschriften folgt, würde eine Harmonisierung sowohl eine Vereinfachung in der Planung und Bauausführung, als auch ein größeres Verständnis der Bauwerber für die Bauvorschriften hervorrufen.