What is the purpose of a completion notice?

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Warum gibt es eine Fertigstellungsanzeige?

Warum gibt es eine Fertigstellungsanzeige? 

Wenn ein Bauprojekt endlich abgeschlossen ist, kann es an die Nutzer übergeben werden. Bevor die Eigentümer (oder Mieter) das Gebäude jedoch tatsächlich nutzen können, muss die Fertigstellung offiziell den Behörden gemeldet werden. In Wien ist dies in §128 der Bauordnung geregelt und vorgeschrieben. In anderen Bundesländern erfolgt dies zum Beispiel über einen „Antrag auf Nutzungsgenehmigung“. 

Im Rahmen dieser Meldung bestätigt ein Bauingenieur, dass das Bauprojekt entsprechend der Baugenehmigung und den Vorschriften durchgeführt wurde. Je nach rechtlicher Situation können weitere Nachweise oder Bestätigungen erforderlich sein, zum Beispiel: 

  • Bestandspläne
  • Vorlage der Prüfberichte des Prüfingenieurs
  • Befunde des Kaminkehrers
  • Kanalbefunde
  • Befunde der Wasserleitung
  • Befunde der Gas- und Elektroinstallation
  • usw.


Sollten im Verlauf der Bauarbeiten Änderungen oder wesentliche Abweichungen vom genehmigten Projekt auftreten, müssen diese selbstverständlich ebenfalls der Behörde durch Eintragungen in den Bestandsplan oder im Rahmen eines gesonderten Genehmigungsverfahrens vorab gemeldet oder genehmigt werden.
 
Wird die Fertigstellungsanzeige nicht gemacht oder ein nicht genehmigtes Gebäude genutzt, kann dies im Schadensfall zivil-, versicherungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese betreffen nicht nur den ursprünglichen Bauherrn / Bauträger, sondern auch den Eigentümer / Miteigentümer. Deshalb ist es beim Kauf einer Immobilie auch wichtig zu prüfen, ob eine rechtsgültige Baugenehmigung vorliegt und eine entsprechende Fertigstellungsanzeige erfolgt ist.