113 Architektur Fragen – Wie werde ich Ziviltechniker?
Wie werde ich Ziviltechniker? (Autor: Georg Denninger)
Der Begriff Ziviltechniker umfasst die Berufe Architekt und Ingenieurkonsulent. Sie sind aufgrund einer staatlich verliehenen Befugnis auf ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten freiberuflich tätig. Um zur Ziviltechniker-Prüfung zugelassen zu werden, muss ein einschlägiger Universitäts- bzw. Fachhochschul-Studiengang mit Masterabschluss absolviert werden (zB: Diplomstudium einer technischen oder naturwissenschaftlichen oder montanistischen Studienrichtung). Die genauen Verleihungs-; Zulassungsvoraussetzungen sind im Ziviltechnikergesetz 2019 ausführlich beschrieben. Nach dem Studienabschluss sind 3 Jahre Praxiserfahrung zu sammeln, wovon mind. 1 Jahr bei Absolventen der Studienrichtung Architektur auf praktische Betätigung auf Baustellen und bei Absolventen des Vermessungswesens auf Grenzvermessung, Zu- und Abschreibungen entfallen muss. Kann man diese Praxiszeit durch entsprechende Zeugnisse und Unterlagen nachweisen, kann man bei der Kammer im Bundesland des Wohnsitzes um Ansuchen zur Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung stellen.
Für den Fall, dass man an einer ausländischen Hochschule studiert hat, bedarf es einer Nostrifizierung; sonstige Befähigungsnachweise sind ebenfalls anerkennen zu lassen. Bei der Prüfung des Ansuchens wird neben den bereits erwähnten erforderlichen Befähigungsnachweisen auch geprüft, ob Ausschlussgründe wie zB. anhängiger Konkurs, Insolvenzeröffnung, fehlende erforderliche Zuverlässigkeit, vorliegen. Nach positiver Prüfung bekommt man einen Bescheid über die Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung. Die mündlich abgehaltene Prüfung umfasst für Architekten 4 Gegenstände:
- Österreichisches Verwaltungsrecht
- Betriebswirtschaftslehre
- Rechtliche und fachliche Vorschriften für das Fachgebiet
- Berufs- und Standesrecht.
Bewerber zur Befugnis eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen müssen zusätzlich noch ihre Kenntnisse in weiteren Prüfungsgegenständen nachweisen. Im Falle von positiv abgelegten Prüfungen von 1, 2 und 4 während des Studiums können diese angerechnet werden, sofern diese nicht länger als 10 Jahre her sind. Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden. Zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet die Kammer zweimal jährlich einen zweiwöchigen Vorbereitungskurs an. Nach erfolgreich abgelegter ZT-Prüfung kann man dann den Befugnisantrag beim zuständigen Ministerium (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) stellen. Diesem wird mittels Bescheid entsprochen. Danach fehlt nur noch die Ablegung des Berufseides vor dem/der jeweiligen Landeshauptmann/frau um selbstständig als Ziviltechniker tätig werden zu können. Für den Fall, dass man dies nicht möchte, gibt es die Möglichkeit, die Befugnis bei der jeweiligen Kammer ruhend zu stellen.