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113 Architektur Fragen – Was bedeutet staatlich befugt und beeidigt?

Was bedeutet staatlich befugt und beeidigt? (Autor: Amin Abdel-Kader) Architekt und Architektin sind in Österreich geschützte Berufsbezeichnungen und gehören zur Berufsgruppe der Ziviltechniker*innen. Das Führen dieser Titel und die Ausübung dieser Tätigkeiten sind nur mit staatlich verliehener Befugnis zulässig. Nach Ausbildung und Praxis erbringen die Aspiranten im Rahmen einer Prüfung den Nachweis, dass sie die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zur gesetzeskonformen Ausübung des Berufs erworben haben. Ziviltechniker*innen werden neben der Befugnis zur Berufsausübung mit „öffentlichem Glauben“ versehen. Damit ist gemeint, dass von ihnen im Rahmen ihrer Befugnis ausgestellte öffentliche Urkunden von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen werden, wie Urkunden, die von Behörden ausgefertigt werden.Aus dem entgegengebrachten Vertrauen leitet sich ab, dass die Anwärter*innen im Zuge der Verleihung der Befugnis, ähnlich der Beamtenschaft, vereidigt werden. Gemäß ZTG § 11. (1) lautet der Eid: „Ich schwöre, dass ich die Gesetze und die für meinen Wirkungskreis gültigen Vorschriften einhalten, die Pflichten meines Berufes gewissenhaft erfüllen, die gebotene Verpflichtung zur Verschwiegenheit streng beobachten und die mir anvertrauten Angelegenheiten nach bestem Wissen und Gewissen besorgen werde.“ Das Bundesministerium delegiert die Vereidigung in der Regel an die Länder, und so wird der Eid meist in Anwesenheit des Landesbaudirektors gesprochen.
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HAWLIK GERGINSKI Architekten ZT GmbH | Fichtegasse 9/2 | A-1010 Wien
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