Was macht die örtliche Bauaufsicht?
Was macht die örtliche Bauaufsicht?
Für die erfolgreiche Umsetzung eines Bauprojektes ist neben einer guten Planung vor allem die Koordination und Überwachung der Baumaßnahmen von Baubeginn bis nach Fertigstellung essentiell. Hierbei bedienen sich fachlich unkundige Bauherren idealerweise externer Konsulenten, welche die Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) durchführen und ihre Interessen wahren. Die Tätigkeit der Bauaufsicht übernehmen entsprechend fachkundige Personen, oft Ziviltechnikerbüros, Ingenieurbüros oder Baumeister. Auch unser Büro unterhält seit Jahrzehnten eine kleine ÖBA-Abteilung.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Örtlichen Bauaufsicht zählen:
-die Bauüberwachung
-die Koordination der ausführenden Firmen
-die Terminkoordination und -einhaltung.
-Qualitäts- und Quantitätsmanagement
-Kostenmanagement
-die laufende Kontrolle hinsichtlich normgerechter bzw. plan- und vertragsgemäßer Ausführung
-die Dokumentation des Baufortschritts
-die Rechnungsprüfung
Ebenso werden Baubesprechungen abgehalten und in Protokollen dokumentiert. Während der Bauüberwachung festgestellte Mängel werden seitens ÖBA dokumentiert und deren Behebung veranlasst. Für den Fall, dass die ÖBA nicht delegierbare Bauherrenaufgaben (z.B. Änderung von Terminen bzw. Kostenrahmen/Budget, Entscheidungsbefugnisse, etc.) zu übernehmen hat, müssen diese in entsprechenden Vollmachten übertragen werden.
Da das Aufgabengebiet nicht gesetzlich definiert ist und je nach Projekt neben der Örtlichen Bauaufsicht noch eine Projektsteuerung sowie eine begleitende Kontrolle beauftragt sein kann, ist es wichtig in den jeweiligen Verträgen die Leistungsbilder entsprechend genau zu definieren und abzugrenzen. Als Unterstützung gibt es standardisierte Leistungsbilder wie zB. LM.VM (Leistungsmodelle.Vergütungsmodelle), welche herangezogen werden können. Hier ist beispielsweise im Leistungsmodell Objektplanung – Architektur [LM.OA] in der Leistungsphase 8 die „Örtliche Bauaufsicht und Dokumentation“ mit ihren Grundleistungen und optionalen Leistungen beschrieben.Grundsätzlich ist jedem nicht fachkundigen Bauherren die Beauftragung einer Örtlichen Bauaufsicht zu empfehlen, damit eine termin-, kosten und fachgerechte Ausführung gewährleistet werden kann.