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113 Architektur Fragen - Was sind BTVG-Bestätigungen?

Was sind BTVG-Bestätigungen? BTVG-Bestätigungen entspringen dem Bauträgervertragsgesetz und bestätigen den Abschluss eines Bauabschnitts. Wird beim Erwerb eines Eigentumsobjekts, der vereinbarte Preis nach Ratenplan entrichtet, so ist die jeweilige Rate erst nach Abschluss der in §10(2) Bauträgervertragsgesetz, festgelegten Bauabschnitte fällig. Der Grundgedanke dabei ist, eine angemessene Risikoverteilung zwischen Bauträger und Käufer zu schaffen. Zahlungen des Käufers werden analog dem Baufortschritt und dem damit verbundenen Wertzuwachs der Immobilie geleistet. Jede weitere Zahlung ist somit immer daran gebunden, dass der vorherige Bauabschnitt auch tatsächlich fertiggestellt wurde. Folgende Bauabschnitte stellen die Meilensteine einer Bauführung dar, zu denen Raten fällig werden: -Baubeginn -Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs -Fertigstellung der Rohinstallationen -Fertigstellung der Fassade und der Fenster, einschließlich deren Verglasung -nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes -Fertigstellung der Gesamtanlage -der Rest nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes, sofern der Bauträger allfällige Gewährungsleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung (§ 4 Abs. 4) gesichert hat Die Baufortschritte weisen wenig Flexibilität auf und sind inhaltlich immer zur Gänze fertigzustellen. Die Fenster können beispielsweise nicht ohne fertige Fassade verrechnet werden. Ein Vorziehen eines ganzen Bauabschnittes ist aber möglich. Zur Feststellung der Fertigstellung dieser Bauabschnitte kann der Treuhänder einen für den Hochbau zuständigen Ziviltechniker, beispielsweise einen Architekten, einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Bauwesen oder eine im Rahmen der Förderung des Vorhabens tätige inländische Gebietskörperschaft beiziehen.
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HAWLIK GERGINSKI Architekten ZT GmbH | Fichtegasse 9/2 | A-1010 Wien
T +43-1-489 62 66 | office@aha-ege.at | www.aha-ege.at

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