113 Architektur Fragen - Welche Kriterien gibt es für Nachhaltigkeit?
Welche Kriterien gibt es für Nachhaltigkeit?
Um Greenwashing zu unterbinden und ein allgemeingültiges Verständnis für den Begriff zu etablieren, beschäftigen sich einige international tätige Organisationen mit der wissenschaftlichen Festlegung offizieller Kriterien von Nachhaltigkeit.
Eine der wichtigsten Zertifizierungsstellen in Österreich ist die ÖGNI (Österreichische Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft), welche auf Grundlage des deutschen Systems DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) einen für Österreich adaptierten Kriterienkatalog weiterentwickelt hat. Dabei wird zwischen fünf Standards unterschieden – Kristall, Platin, Gold, Silber und Bronze. Bewertet wird nach dem Gesamterfüllungsgrad. Diese Zertifizierungen werden sowohl für einzelne Gebäude als auch für Quartiere vergeben. Dabei werden folgende große Gruppen und Untergruppen unterschieden:
1. Ökologie (Umweltauswirkung, Ressourcen und Abfall)
2. Ökonomie (Lebenszykluskosten, Wertentwicklung)
3. Soziokulturelle und funktionelle Aspekte (Gesundheit, Behaglichkeit, Nutzerfreundlichkeit, Funktionalität)
4. Technik (technische Ausführung, Mobilität)
5. Prozesse (Qualität der Planung, Qualität der Bausausführung)
Bei Quartieren kommen weitere Untergruppen wie Wasserkreislaufsysteme, soziale Mischung und Smart Infrastructure hinzu bzw. liegt der Fokus eher auf städtebaulichen Aspekten.
Die ersten vier Themen fließen gewichtet zu je 22,5 % in die Bewertung ein. Eine Adaption an die jeweilige Gesetzeslage des Landes ist möglich, wodurch sich das System international bewährt hat. Dies hat den Vorteil, dass zertifizierte Gebäude für international tätige Projektentwickler vergleichbar sind und einem Qualitätsstandard entsprechen.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Immobilien und ein Instrument, das Investoren, Unternehmen und Projektträgern dabei hilft, die verpflichtenden Anforderungen des „Paris Agreements“ von 2015 umzusetzen. Sie ist eine Verordnung, die auf drei Gesetzesinitiativen mit direkten Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren beruht. Dies betrifft insbesondere (1) die Berichterstattung, (2) die Offenlegung von Umsatz und Kapital- oder Betriebsausgaben, sowie (3) neue Umweltzeichen und -standards (zB. Green Bonds). Das Ziel ist es, für Finanzinvestoren sicherzustellen, dass sie in nachhaltige Finanzinstrumente investieren. Damit sollen die Volkswirtschaften, Unternehmen und Gesellschaften als Ganzes widerstandsfähiger gegen Klima- und Umweltveränderungen gemacht werden.
Bisher wurden zwei der sechs Kriterien herausgegeben:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel