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113 Architektur Fragen – Darf ich meine Wohnung / mein Haus umbauen wie ich möchte?

Frage: Darf ich meine Wohnung / mein Haus umbauen wie ich möchte?(Autor: Amin Abdel-Kader) Die Vorstellung, dass ich über mein Eigentum verfügen kann wie ich will, trifft in Gemeinschaften selten zu. Wie in den vorigen Kapiteln dieser Reihe ausführlich dargestellt, sind nur jene baulichen Maßnahmen, die sich innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bewegen und gemäß den Vorschriften der Behörde zur Kenntnis gebracht werden, zulässig. Auch alle Umbauarbeiten müssen nach den geltenden Gesetzen und Richtlinien geplant und ausgeführt werden. So sind Fragen der zulässigen Bebaubarkeit und der widmungsgerechten Nutzung, sowie Anliegen des Stadtbilds und Verkehrs zu klären. Bei Umbauten kommen besonders Fragen der Standsicherheit, des Brandschutzes, der Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, des Schallschutzes, sowie Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz und Energieeffizienz zu tragen – also die OIB-Richtlinien. Bei Wohnungseigentumsobjekten ist unter Berücksichtigung des Privatrechts für alle Änderungen, die allgemeine Teile des Hauses betreffen – und das sind z.B. auch die Fenster – das Einvernehmen mit den Miteigentümer*innen herzustellen. Die Anrainer erlangen nur bei einer Vergrößerung des Volumens oder der Aufstellung von lärmenden Klimaanlagen ein Mitspracherecht. Also, wenn man/frau will was er/sie darf, steht der Erfüllung ihrer Wünsche nichts im Weg.
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HAWLIK GERGINSKI Architekten ZT GmbH | Fichtegasse 9/2 | 1010 Wien
T +43-1-489 62 66 | office@aha-ege.at | www.aha-ege.at

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