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Was ist ein SiGe Plan?

Was ist ein SiGe Plan? Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGe-Plan, hat seine Grundlage im Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) und soll für die Sicherheit von Arbeitnehmer/innen auf Baustellen sorgen. Durch das BauKG wird ein Teil der Haftung im Falle eines Arbeitsunfalls auf der Baustelle auf den Bauherrn übertragen. Der Bauherr bedient sich gem. BauKG daher folgender Funktionen: -Projektleiter -Planungskoordinator und -Baustellenkoordinator. Oft werden diese Aufgaben von derselben Person übernommen. Unter die Pflichten des BauKG fallen alle Baustellen ab einer gewissen Größe, bei denen eine Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat erforderlich ist und Baustellen auf denen Arbeiten zu verrichten sind, welche mit besonderen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen verbunden ist. Vor Baubeginn hat der Projektleiter die Aufgabe, die Erstellung des SiGe-Plans zu veranlassen und diesen dann den betroffenen Arbeitgeber/innen, deren Präventivfachkräften und den Arbeitnehmer/innen sowie allen auf der Baustelle tätigen Selbstständigen zur Verfügung zu stellen. Erstellt wird der SiGe-Plan in der Vorbereitungsphase durch den Planungskoordinator und muss später in der Ausführungsphase berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass beispielsweise die gemeinsamen Schutzmaßnahmen (zb. Sicherungssystem am Dach) in der Bauwerksplanung miteinbezogen werden und die Umsetzung im Zuge der Ausschreibung einem Unternehmen überantwortet werden. Bei Fortschritt der Arbeiten oder wenn Änderungen am Bauvorhaben vorgenommen werden, die einen Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen haben, ist der SiGe-Plan unverzüglich anzupassen. Die Einhaltung des SiGe-Plans wird durch den Baustellenkoordinator überwacht, dessen Einsetzung ebenfalls durch den Projektleiter zu veranlassen ist. Inhalt eines SiGe-Plans: -Allgemeine Angaben -Angaben über die Baustelle und deren Umfeld -Mit besonderen Gefahren verbundene Arbeiten -Auf Grundlage des Bauablaufplans festgelegte Schutz- und Koordinationsmaßnahmen -Gemeinsam genutzte Schutzeinrichtungen -Allgemeine Regelungen für die Baustelle -Liste der Beilagen -Zuständigkeiten für Schutzmaßnahmen Nach Fertigstellung der Baustelle sind die Unterlagen für spätere Arbeiten vom Baustellenkoordinator an den Bauherrn zu übergeben und gegebenfalls zu erläutern. Die Unterlagen können als Betriebsanleitung für eine sichere Wartung des Gebäudes gesehen werden und dienen zur Sicherheit jener Arbeiter, welche spätere Arbeiten am Bauwerk durchführen.
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HAWLIK GERGINSKI Architekten ZT GmbH | Fichtegasse 9/2 | 1010 Wien
T +43-1-489 62 66 | office@aha-ege.at | www.aha-ege.at

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