113 Architektur Fragen – Wie ist das Baurecht organisiert?

February 23, 2021

Wie ist das Baurecht organisiert? (Autor: Andreas Hawlik) Beim Begriff „Baurecht“ muss man zwischen dem zivilen und dem öffentlichen Recht unterscheiden. Als „Baurecht“ wird in Österreich im allgemeinen das private Recht bezeichnet, auf einem fremden Grundstück – oder unter dessen Oberfläche – ein Gebäude zu errichten. Für uns Architekten und unsere Bauherren ist allerdings das „Planungsrecht“ als Teil des öffentlichen Rechts relevanter. Das sind jene Rechtsgrundlagen, welche die Bebauung bzw. Bebaubarkeit eines Grundstücks regeln. Im Wesentlichen geht es um Einschränkungen der Nutzung und Bebaubarkeit, um ein harmonisches Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Eine ungeordnete „Baufreiheit“ hätte Bau- und Siedlungsstrukturen zufolge, die im Chaos enden. Zum Vergleich: Selbst in informellen Siedlungen in Schwellenländern entstehen meist ungeschriebene Konventionen über Gebäudehöhen und Straßenbreiten. Letztlich profitieren alle Bewohner*innen einer Siedlung von einer solchen Ordnung.In den beiden Waagschalen der Justitia liegen also Baufreiheit auf der einen und Nachbarschutz auf der anderen Seite. Diese „Spielregeln“ werden in Österreich vorwiegend in Landesgesetzen geregelt. Im Überblick unterscheidet man die folgenden drei Hierarchiestufen: - Raumordnung - Bauordnung - Bautechnik Ergänzende Bebauungspläne und Bebauungsvorschriften werden auf Gemeindeebene erlassen und vom Land als Aufsichtsbehörde geprüft. Über den Landesgesetzen und Verordnungen auf Gemeindeebene stehen Bundesgesetze wie Denkmalschutz, Forstgesetz und Arbeitsstättenverordnung. In Bundesgesetzen, wie zum Beispiel dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz werden aber auch EU-Richtlinien umgesetzt. Die allgemeinen Planungsziele der Raumordnung sind geringer Ressourcenverbrauch, Siedlungen an geeigneten Standorten und die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds.Die Bauordnung muss neben vielen verfahrenstechnischen Themen auch die Zulässigkeit dreidimensionaler Gebäude regeln. Während z.B. die Wiener Bauordnung versucht, alles in Worte zu fassen, greift die Niederösterreichische Bauordnung auch auf Skizzen zurück, die beispielsweise die Ermittlung der Gebäudehöhe symbolhaft und für Bürger*innen besser verständlich erklären. Die wesentlichen bautechnischen Vorschriften sind seit einigen Jahren in den OIB-Richtlinien bundeseinheitlich festgeschrieben, die aber auf Landesebene „ratifiziert“ werden müssen. Das Baurecht hat jedoch zahlreiche Unschärfen und Toleranzen und oft führt die unterschiedliche Auslegung zu Streit – zumeist mit Nachbarn. Oft urteilen die Gerichte restriktiv – denn aus Sicht der Richter dienen die Bauordnungen ja primär dem Schutz der Anrainer. Die solcherart entstehende Rechtsprechung führt bei uns Planern oft zu Unverständnis, da sie die gelebte Praxis auf den Kopf stellt. Die Folge sind meist noch umfangreichere, genauere aber oft auch sperrigere Gesetzestexte. Unsere Empfehlung lautet daher: Mit Hausverstand planen, den Konsens mit den Nachbarn suchen und so rascher zu einem für alle tragbaren Ergebnis kommen!

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HAWLIK GERGINSKI Architekten ZT GmbH | Fichtegasse 9/2 | 1010 Wien
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