113 Architektur Fragen - Wie ist die Kammer der Ziviltechniker*innen organisiert?
Wie ist die Kammer der Ziviltechniker*innen organisiert?
Die Kammern der Ziviltechniker*innen sind die gesetzlichen Berufsvertretungen der staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker*innen, zu denen neben den Architekten auch die Ingenieurkonsulenten zählen. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts und ihre Rechtsgrundlage bildet das Ziviltechnikergesetz, derzeit das ZTG 2019.
Neben der Bundeskammer, welche ihren Sitz in Wien hat, gibt es vier Länderkammern:
- Wien, Niederösterreich und Burgenland mit Sitz in Wien
- Steiermark und Kärnten mit Sitz in Graz
- Oberösterreich und Salzburg mit Sitz in Linz
- Tirol und Vorarlberg mit Sitz in Innsbruck
Alle vier Länderkammern sind Mitglied der Bundeskammer, deren Wirkungsbereich sich auf das ganze Bundesgebiet erstreckt. Sie beschäftigt sich mit Angelegenheiten, welche die gemeinsamen Interessen der Mitglieder von zwei oder mehreren Länderkammern berühren. Dazu zählen beispielsweise Einrichtungen zur Krankenvorsorge der Kammermitglieder, der Erlass von Standesregeln oder Leistungsbildern sowie das Führen eines Urkundenarchivs.
Die Länderkammern gliedern sich jeweils in zwei Sektionen. In die Sektion der Architekten auf der einen Seite und in die Sektion der Ingenieurkonsulenten auf der anderen. Innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereichs sind sie dazu berufen, die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Ziviltechniker*innen wahrzunehmen und zu fördern. Schlichtungen, die fachliche Weiterbildung in Form von Seminaren sowie angehende Ziviltechniker*innne auf den Berufsantritt vorzubereiten oder das Führen des Ziviltechikerverzeichnisses sind nur ein Teil der Leistungen. Neben der Interessensvertretung sorgen sie auch für die Wahrung des Standesansehens sowie für die Erfüllung der Berufspflichten.
Die Vertretung erfolgt durch gewählte, ehrenamtlich tätige Berufsvertreter.
Sowohl die Bundes-, als auch die Länderkammern setzen sich nicht nur für die oben beschriebenen wichtigen Unterstützungsmaßnahmen ein, sondern bewahren auch die Unabhängigkeit der Ziviltechniker*innen, welche zuletzt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, mit welchem eine Aufweichung des Standesrechts verbunden gewesen wäre, ein. Durch dieses Engagement wird die Höhe Qualität, für die die Arbeit der Ziviltechniker*innen steht, entscheidend gewahrt.