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113 Architektur Fragen – Wieso macht man eine Grenzverhandlung?

Wieso macht man eine Grenzverhandlung? (Autor: Andreas Hawlik) Die Position eines Gartenzauns in der Natur hat meistens nicht viel mit der tatsächlichen Grundstücksgrenze zu tun. Die langfristige Benutzung eines Grundstücksteils kann zur Folge haben, dass sich die Grenze ändert! Wird etwa ein Grundstreifen ununterbrochen mehr als 30 Jahre lang durch den Nachbarn – im guten Glauben, dass es sich um sein Grundstück handelt – genutzt, hat er diesen Grundstücksstreifen ersessen. Um die Grenzen seines Grundstücks dauerhaft zu sichern, besteht die Möglichkeit zur „Einverleibung in den Grenzkataster“. Dieser wird mittlerweile digital geführt und die Grenzpunkte eines dort eingetragenen Grundstücks sind gesichert und können jederzeit von einem Geometer wieder eingemessen werden. Diese Einverleibung wird im Grundbuch erkenntlich gemacht und auch in der Katastralmappe durch eine Unterstreichung Grundstücksnummer mit drei Linien dargestellt. In dicht verbauten Altortgebieten ist eine Abweichung der Grenzen in der Natur von jenen in der Katastralmappe sehr häufig zu finden. Auch die Grundstücksgrößen im Grundbuch weichen von der Natur oft erheblich ab. Dies ist insbesondere für die Berechnung der Bebauungsdichte von Relevanz.Zur Eintragung in den digitalen Kataster wird vor Ort eine Grenzverhandlung durchgeführt, zu der alle betroffenen Liegenschaftseigentümer*innen geladen werden. Nach Unterfertigung des Protokolls durch alle Teilnehmer kann eine Einverleibung erfolgen, Streitigkeiten gehen zu Gericht.Derzeit ist nur etwa ein Achtel aller österreichischen Grundstücke im Grenzkataster registriert – die Wahrscheinlichkeit bei einem Grundstückskauf ungesicherte Grenzen vorzufinden ist also hoch. Nur durch Einverleibung in den Grenzkataster ist man als Eigentümer gegen künftige Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarn gefeit, und kann sicher sein, dass das gesamte Grundstück, das man besichtigt, mit exakt dem Flächenausmaß, für das man bezahlt hat, einem auch tatsächlich gehört.
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HAWLIK GERGINSKI Architekten ZT GmbH | Fichtegasse 9/2 | 1010 Wien
T +43-1-489 62 66 | office@aha-ege.at | www.aha-ege.at

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