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113 Architektur Fragen – Wieviel darf ich auf meinem Grundstück verbauen?

Wieviel darf ich auf meinem Grundstück verbauen? (Autor: Georg Denninger) Diese Frage, welche sich prinzipiell jede Person VOR einem Grundstückskauf stellen sollte, ist für jemanden ohne einschlägiges Wissen gar nicht so einfach zu beantworten. Darum ist es empfehlenswert sich vor einem Grundstücksankauf von einem Architekten beraten zu lassen oder auf dem Gemeinde- beziehungsweise Bauamt nachzufragen, denn je nach Bundesland und Gemeinde gibt es unterschiedliche Vorgaben. Kurz zusammengefasst, ist die Bebaubarkeit eines Grundstückes abhängig vom Flächenwidmungsplan und dem eventuell vorliegenden Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde. Während im Flächenwidmungsplan geregelt wird, was auf dem Grundstück gebaut werden darf (z.B. Ausweisung als Wohngebiet, Gewerbegebiet, Gemischtes Baugebiet, Industriegebiet, etc.), sind im Bebauungsplan die für die Bebaubarkeit relevanten Punkte geregelt. Hier sind unter anderem die Bebauungsdichte, Bauweise, Gebäudehöhe und diverse Fluchtlinien definiert. Weiters gibt es auch die Möglichkeit, dass kein Bebauungsplan vorliegt. In Niederösterreich zum Beispiel regelt die Bauordnung in einem eigenen Paragraphen die Bebaubarkeit, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Hat man als Grundeigentümer bereits in Erfahrung bringen können welche Widmung die Liegenschaft aufweist und wie der Bebauungsplan aussieht, hat man einmal die Basisinformation für die mögliche Bebaubarkeit ausfindig gemacht. Jedoch bleiben einige Fragen offen:
  • Welche Ausnahmen oder Sonderbestimmungen sind in den textlichen Ergänzungen zum Bebauungsplan beschrieben?
  • Sind laut Bebauungsplan Grundabtretungen oder Einbeziehungen erforderlich?
  • Welche Vorgaben hinsichtlich der Ausnützung der Grundstücke sind in der Bauordnung der jeweiligen Bundesländer definiert?
  • Was darf in Vorgärten beziehungsweise unter welchen Bedingungen errichtet werden?
  • Wie sieht es mit der Ausnutzbarkeit der seitlichen und hinteren Abstandsflächen aus?
  • Welche Abstände müssen meine Gebäude untereinander aufweisen und ist deren Fläche zusätzlich durch sonstige Paragraphen begrenzt?
  • Unter welchen Umständen kann beziehungsweise muss ich bei der offenen/gekuppelten Bauweise anbauen?
In weiterer Folge gibt es auch die Möglichkeit um Umwidmung beziehungsweise um Abänderung des Bebauungsplans bei den zuständigen Behörden anzusuchen, um die gewünschte Bebaubarkeit oder eine bessere Ausnutzung des Grundstücks zu ermöglichen.Bei der Beantwortung all dieser Fragen stehen wir Architekt*innen Ihnen, als zukünftige(r) Bauherr*in, Bauträger*in bzw. Projektentwickler*in, natürlich gerne beratend zur Seite, um in Zusammenarbeit mit Ihnen das Grundstück für Sie bestmöglich auszunutzen und neue Lebensräume zu schaffen.
Contact

HAWLIK GERGINSKI Architekten ZT GmbH | Fichtegasse 9/2 | 1010 Wien
T +43-1-489 62 66 | office@aha-ege.at | www.aha-ege.at

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