113 Architektur Fragen - Darf ein Architekt auch Ausführender sein?
Darf ein Architekt auch Ausführender sein?
Ziviltechniker sind auf ihrem jeweiligen Fachgebiet zur Planung, Prüfung, Überwachung, Beratung, Koordination, Mediation und Treuhandschaft berechtigt.
Befugnisse und Berechtigungen von Ziviltechniker*innen werden im Ziviltechnikergesetz geregelt. Ausführende Tätigkeiten in Ihrem Fachgebiet werden im §3 (4) ausgeschlossen.
Es ist auch im Vergaberecht zu beachten, dass eine Arge von Ziviltechnikern mit Baumeistern nur zulässig ist, wenn die Befugnis des Baumeisters auf planende Tätigkeiten eingeschränkt ist. Dass der Baumeister ausführende Tätigkeiten bloß nicht ausübt, reicht nicht aus, er darf tatsächlich nicht dazu berechtigt sein.
Wenn ausführende und planende Leistungen gemeinsam ausgeschrieben werden, dürfen das ausführende Unternehmen und der Ziviltechniker nicht als Bietergemeinschaft anbieten. Der Ziviltechniker darf auch nicht allein als Bieter (mit dem Bauunternehmen als Subunternehmer) anbieten, weil er keine ausführenden Leistungen übernehmen darf. Der einzig zulässige Weg ist, dass der Ziviltechniker als Subunternehmer des Bauunternehmens am Vergabeverfahren teilnimmt.
Die konsequente Trennung von Planung und Ausführung ist ein wesentlicher Punkt zur Sicherung von Qualität und Unabhängigkeit von Ziviltechniker*innen